Voraussetzungen
- Sie müssen vor Beginn der externen Arbeit eine studentische Arbeit am imes absolviert und bestanden haben oder für einen Zeitraum von vier Monaten als studentische Hilfskraft (HiWi) am imes tätig gewesen sein. Da bei einer externen Arbeit die intensive Betreuung seitens des Instituts nicht möglich ist, soll auf diese Weise das gegenseitige Kennenlernen vorab ermöglicht werden.
- Das Thema der studentischen Arbeit muss zu den aktuellen fachlichen Schwerpunkten des Instituts bzw. der Forschungsgruppen (Identifikation und Regelung, Robotik und autonome Systeme, Medizintechnik und Bildverarbeitung) passen.
- Das Thema der studentischen Arbeit muss hinreichenden wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, um als Prüfungsleistung anerkannt zu werden.
Sofern die oben genannten Voraussetzungen für Sie erfüllt sind, verfahren Sie bitte gemäß folgender Schritte:
- Identifizieren Sie die zu Ihrem Thema fachlich passende Forschungsgruppe des imes. Weiterführende Informationen zu den Schwerpunkten der Gruppen finden Sie hier.
Bereiten Sie in Abstimmung mit der externen Institution eine detaillierte Aufgabenstellung als Entwurf (mindestens eine DIN A4 Seite unter Verwendung der Vorlage) und einen Zeitplan (z.B. Gantt-Chart) für die Durchführung der Arbeit vor.
Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Gruppenleiter der ausgewählten Forschungsgruppe. Fügen Sie Ihrem Schreiben die Aufgabenstellung und den Zeitplan bei. Bitte begründen Sie kurz, in wie weit Inhalte der zu betreuenden Arbeit mit den Forschungsschwerpunkten des imes übereinstimmen. Nehmen Sie darüber hinaus Stellung zu Ihrer vorausgegangenen Beschäftigung am Institut (Betreuer, Thema, Art und Dauer der Beschäftigung).
Der Gruppenleiter wird Ihre Unterlagen prüfen und kurzfristig (in der Regel innerhalb einer Woche) Rückmeldung hinsichtlich der Möglichkeit einer Betreuung geben. Bitte beachten Sie, dass die Betreuung der Arbeit durch das imes erst mit einer Zusage der Institutsleitung in Form der unterschriebenen Aufgabenstellung bindend wird. Die Durchführung der Arbeit umfasst zu Beginn einen Konzeptvortrag sowie am Ende einen Abschlussvortrag. Bei beiden Vorträgen ist die Anwesenheit des externen Betreuers zwingend erforderlich. Sofern Inhalte der Arbeit der Geheimhaltung unterliegen, kann folgender Sperrvermerk in die schriftliche Ausarbeitung eingebunden werden.
Die Arbeit ist Teil des von den Studierenden zu absolvierenden Studienplans. Eine Bezahlung des Studierenden für die externe Arbeit ist daher nicht möglich. Eine Aufwandsentschädigung, die im Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten stehen muss, kann im Einzelfall durch die externen Institutionen gewährt werden.